§ 1.
Allgemeines
Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verkaufs- und Liefergeschäfte der Firma CandyCard Deutschland, Inh. Rafael
Michen.
Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers (Vertragspartners) haben nur Geltung,
wenn sie aus-drücklich schriftlich vereinbart sind. Zu ihrem Ausschluß
bedarf es ansonsten keines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits.
Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit
der Bestätigung von einem, von der Geschäftsleitung ausgewiesenen
autorisierten Vertreter. Besteht Zweifel ob unser Vertreter hierzu gehört,
kann eine Liste der autorisierten Vertreter bei der Geschäftsleitung angefordert
werden. Diese Liste hat eine Gültigkeit von 3 Monaten nach der Versendung
aus unserem Haus.
Von uns entworfene oder vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Logos
können von uns zur Bemusterung oder Produktvorstellung verwandt werden,
wenn kein schriftlicher Widerspruch bei Vertragsabschluß des Vertragspartners
vorliegt.
Bei der Herstellung und dem Vertrieb von Logos auf unseren Produkten, gehen
wir unwiderruflich davon aus, das dem Besteller die Zustimmung des jeweiligen
Marken- bzw. Lizensnehmers vorliegt.
Leichte Abweichungen in Farbe und Form unserer Süßwaren mit Werbe-
oder Logoaufdruck, die produktionsbedingt sind, behalten wir uns vor.
Eine Lieferdifferenz (auch durch Bruch) oder Überlieferung von +-5% unserer
Artikel CandyCard sind produktionsbedingt und behalten wir uns vor.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, werden davon der
übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.
§ 2. Angebote
Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend.
Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der
Berichtigung vor. Hierbei hat der Besteller dann das Recht vom Kauf zurückzutreten.
Sollten außergewöhnliche Schwankungen bei Rohstoff- oder Devisennotierungen
auftreten, behalten wir uns Preiskorrekturen vor.
Den Rücktritt eines Auftrages aus Zahlungsrisiken, auch ohne Angabe von
Gründen, behalten wir uns jederzeit vor.
§ 3. Vertragsabschluß
Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag 3 Wochen über den vereinbarten
Liefertermin hinaus gebunden.
Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb
dieser Frist bestätigt oder die Lieferung ausgeführt haben. Dies ist
mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer geschehen.
Bei Stornierung des Auftrages seitens des Bestellers erheben wir Schadensersatz
von pauschal 10% des Bestellwertes, mindestens jedoch EUR 50,-- zzgl. den uns
entstandenen Vorkosten. Dem Besteller bleibt der Nachweis, daß ein Schaden
oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale
ist, unbenommen. Wir behalten uns vor einen höheren Schadensersatz geltend
zu machen.
§ 4. Preise, Versand, Gefahrenübergang
Alle Preise verstehen sich als Netto-Einzelpreise in EUR, zzgl. der jeweils
gesetzl. Mehrwertsteuer.
An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen sind wir 3 Monate
gebunden.
Der Versand, einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgt - außer
bei schriftlich vereinbarter frachtfreier Lieferung - auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers zzgl. Verpackung. Er erfolgt ab Werk. Die von uns ermittelten
Stückzahlen und Gewichte sind maßgebend für die Berechnung.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an
den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über.
§ 5. Lieferzeit
Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn
sie schriftlich bestätigt wurden.
Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung oder nach
Freigabe des Werbeaufdrucks von Seitens des Bestellers
Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk
verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem Besteller gemeldet ist.
Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der Besteller das
Recht, uns eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag
zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Auftraggeber
nur in dem Falle zu, daß wir die Verzögerung vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Sollten wir aufgrund behördlicher Anordnungen oder Maßnahmen, höherer
Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten,
die wir nicht zu vertreten haben, an der termingerechten Lieferung gehindert
sein, verlängert sich die Lieferfrist bzw. der Liefertermin um die Dauer
dieser Störungen.
Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt,
die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten, ohne daß dem Besteller ein Anspruch auf Nachlieferung
oder Schadensersatz zusteht. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den
Besteller unverzüglich zu unterrichten.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
§ 6. Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung ohne
jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten
vereinbart.
Bei Auslandsaufträgen hat Zahlung gegen unwider-rufliches Bankakkreditiv
zu erfolgen.
Im Falle eines Zahlungsverzuges wird je angefangene Woche ein Aufschlag von
0,25% des Rechnungs-betrages, zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Gegenüber
Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab eventuell vereinbartem Fälligkeitstag
Fälligkeitsaufschläge in gleicher Höhe erhoben, soweit ein beiderseitiges
Handelsgeschäft vorliegt. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen,
wenn der Verkäufer eine höhere Belastung oder der Besteller eine geringere
Belastung nachweist. Mahnkosten werden mit 5 EUR zuzüglich Portoauslagen
berechnet.
Unsere Forderungen werden - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der
Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug
gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen
einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs-
oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die
Eröffnung abgelehnt wurde.
Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern
und von dem Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen behalten wir
uns Schadensersatzansprüche vor.
Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen
gehen zu Lasten des Kunden.
Der Besteller kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung
erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegen-forderung hat.
Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen
an Dritte vor.
Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich
der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse,
so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen
in Höhe des vereinbarten Kaufpreises innerhalb einer Woche vom Besteller
zu verlangen. Falls dem nicht nachgekommen wird, haben wir auch wahlweise das
Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung
zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall steht dem Besteller ein Schadensersatz nicht zu.
§ 7.Gewährleistung und Haftung
Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen.
Eine Mängelrüge muß innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der
Ware schriftlich bei uns eingegangen sein. Die Ware ist bis zur Durchführung
der Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen
können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Mengenmäßig
Beanstandungen sind durch den Auslieferer festzustellen und bescheinigen zu
lassen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde unter Ausschluß
aller sonstigen Ansprüche Ersatzlieferung verlangen. Erweist sich eine
Ersatzlieferung als unmöglich oder mißlingt sie, wird die Ersatzlieferung
treuwidrig verweigert oder unangemessen schuldhaft verzögert, so hat der
Kunde nach seiner Wahl das Recht, den Preis zu mindern oder ohne weitergehende
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten.
Sind wir nicht Hersteller der gelieferten Ware, können Ansprüche aus
Gewährleistung gegen uns nur in dem Umfang erhoben werden, in welchem der
Hersteller uns gegenüber haftet.
Für
zugesicherte Eigenschaften gelten die gesetz-lichen Bestimmungen. Für artgerechte
Eigenschaften wird keine Haftung übernommen.
§ 8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Zahlung aller Forderungen
aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, einschließlich Nebenforderungen.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen
von uns in eine laufende Rechnung aufgenommenen werden und der Saldo gezogen
und anerkannt wird.
Wird die Ware evtl. vorher Verkauft, so gilt die dabei entstandene Forderung
als an uns abgetreten. Gehen aus der Forderung Beträge ein, so sind diese
unverzüglich an uns abgetreten.
§ 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn. Das gilt auch für alle
sich aus Wechsel und Scheck ergebenden Verpflichtungen. |