AGB

AGB

§ 1. Allgemeines
Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte der Firma CandyCard Deutschland, Inh. Rafael Michen. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers (Vertragspartners) haben nur Geltung, wenn sie aus-drücklich schriftlich vereinbart sind. Zu ihrem Ausschluß bedarf es ansonsten keines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Bestätigung von einem, von der Geschäftsleitung ausgewiesenen autorisierten Vertreter. Besteht Zweifel ob unser Vertreter hierzu gehört, kann eine Liste der autorisierten Vertreter bei der Geschäftsleitung angefordert werden. Diese Liste hat eine Gültigkeit von 3 Monaten nach der Versendung aus unserem Haus. Von uns entworfene oder vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Logos können von uns zur Bemusterung oder Produktvorstellung verwandt werden, wenn kein schriftlicher Widerspruch bei Vertragsabschluß des Vertragspartners vorliegt.  Bei der Herstellung und dem Vertrieb von Logos auf unseren Produkten, gehen wir unwiderruflich davon aus, das dem Besteller die Zustimmung des jeweiligen Marken- bzw. Lizensnehmers vorliegt. Leichte Abweichungen in Farbe und Form unserer Süßwaren mit Werbe- oder Logoaufdruck, die produktionsbedingt sind, behalten wir uns vor. Eine Lieferdifferenz (auch durch Bruch) oder Überlieferung von +-5% unserer Artikel CandyCard sind produktionsbedingt und behalten wir uns vor. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, werden davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.

§ 2. Angebote

Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend.  Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Hierbei hat der Besteller dann das Recht vom Kauf zurückzutreten. Sollten außergewöhnliche Schwankungen bei Rohstoff- oder Devisennotierungen auftreten, behalten wir uns Preiskorrekturen vor. Den Rücktritt eines Auftrages aus Zahlungsrisiken, auch ohne Angabe von Gründen, behalten wir uns jederzeit vor.

 

§ 3. Vertragsabschluß
Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag 3 Wochen über den vereinbarten Liefertermin hinaus gebunden.
Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigt oder die Lieferung ausgeführt haben. Dies ist mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer geschehen.
Bei Stornierung des Auftrages seitens des Bestellers erheben wir Schadensersatz von pauschal 10% des Bestellwertes, mindestens jedoch EUR 50,-- zzgl. den uns entstandenen Vorkosten. Dem Besteller bleibt der Nachweis, daß ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist, unbenommen. Wir behalten uns vor einen höheren Schadensersatz geltend zu machen.

§ 4. Preise, Versand, Gefahrenübergang

Alle Preise verstehen sich als Netto-Einzelpreise in EUR, zzgl. der jeweils gesetzl. Mehrwertsteuer.  An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen sind wir 3 Monate gebunden.  Der Versand, einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgt - außer bei schriftlich vereinbarter frachtfreier Lieferung - auf Rechnung und Gefahr des Bestellers zzgl. Verpackung. Er erfolgt ab Werk. Die von uns ermittelten Stückzahlen und Gewichte sind maßgebend für die Berechnung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über.

§ 5. Lieferzeit
Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung oder nach Freigabe des Werbeaufdrucks von Seitens des Bestellers Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem Besteller gemeldet ist. Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der Besteller das Recht, uns eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Auftraggeber nur in dem Falle zu, daß wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sollten wir aufgrund behördlicher Anordnungen oder Maßnahmen, höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten, die wir nicht zu vertreten haben, an der termingerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die Lieferfrist bzw. der Liefertermin um die Dauer dieser Störungen. Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Besteller ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

§ 6. Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Bei Auslandsaufträgen hat Zahlung gegen unwider-rufliches Bankakkreditiv zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzuges wird je angefangene Woche ein Aufschlag von 0,25% des Rechnungsbetrages, zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab eventuell vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitsaufschläge in gleicher Höhe erhoben, soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine höhere Belastung oder der Besteller eine geringere Belastung nachweist. Mahnkosten werden mit 5 EUR zuzüglich Portoauslagen berechnet. Unsere Forderungen werden - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde.
Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor. Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Der Besteller kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegen-forderung hat. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor. Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen in Höhe des vereinbarten Kaufpreises innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Falls dem nicht nachgekommen wird, haben wir auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Besteller ein Schadensersatz nicht zu.

§ 7.Gewährleistung und Haftung
Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen. Eine Mängelrüge muss innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich bei uns eingegangen sein. Die Ware ist bis zur Durchführung der Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Mengenmäßig Beanstandungen sind durch den Auslieferer festzustellen und bescheinigen zu lassen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde unter Ausschluß aller sonstigen Ansprüche Ersatzlieferung verlangen. Erweist sich eine Ersatzlieferung als unmöglich oder mißlingt sie, wird die Ersatzlieferung treuwidrig verweigert oder unangemessen schuldhaft verzögert, so hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, den Preis zu mindern oder ohne weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten.  Sind wir nicht Hersteller der gelieferten Ware, können Ansprüche aus Gewährleistung gegen uns nur in dem Umfang erhoben werden, in welchem der Hersteller uns gegenüber haftet. Für zugesicherte Eigenschaften gelten die gesetz-lichen Bestimmungen. Für artgerechte Eigenschaften wird keine Haftung übernommen.

§ 8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, einschließlich Nebenforderungen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommenen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Wird die Ware evtl. vorher Verkauft, so gilt die dabei entstandene Forderung als an uns abgetreten. Gehen aus der Forderung Beträge ein, so sind diese unverzüglich an uns abgetreten.

§ 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn. Das gilt auch für alle sich aus Wechsel und Scheck ergebenden Verpflichtungen.

Um Ihnen den bestmöglichen Service
anbieten zu können verwenden wir
Cookies auf unserer Webseite.

Weitere Infos hier: Datenschutzbestimmungen